Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Abzug der Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen alle Vorgaben erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.